ZUGfERD und X-Rechnung

was die neuen E-Rechungsformate für Sie bedeuten

Im B2B Bereich gilt seit Januar, daß Rechungen ab 300EUR als E-Rechung ausgestellt werden müssen. Und um gleich einen Irrglauben aus der Welt zu schaffen: eine Rechnung die als PDF, anstatt per Post verschickt wird, ist keine E-Rechnung gemäß der neuen Richtlinie.

Zwar gibt es großzügige Übergangsfristen* für das Ausstellen von E-Rechnungen, es kann Ihnen aber schon jetzt passieren, daß Sie E-Rechnungen erhalten.
Nachdem wir mit etlichen unserer Kunden gesprochen haben, ist die Verunsicherung bei selbigen kaum zu überhören.

Ist aber alles nur halb so wild!

Wenn Sie ein kleineres Unternehmen sind und nicht bereits eine Rechnungssoftware nutzen, die die neuen Formate unterstützt, dann finden Sie mit dem Quba Viewereine kostenlose und quelloffene Möglichkeit, schnell und einfach E-Rechnungen anzuschauen.

Beim Erstellen von E-Rechnungen können wir Ihnen natürlich auch gerne helfen - unserer Software kann ZUGfERD und X-Rechnung für Sie erstellen. Wir wollen an dieser Stelle aber nicht mit spezialisierter Buchhaltungssoftware konkurieren. Aber wenn Sie eine Anwendung von uns entwickeln lassen möchten, die eine Bestellfunktion, oder etwas derartiges integriert hat, dann können wir über unser System auch gleich die Rechnungen, in den neuen Formaten, für Sie automatisiert erstellen.

Hier gibt es eine, von unserem System erstellte,Testrechnung für Sie zum herunterladen, damit Sie sich das "live" anschauen und eventuell auch mal im Quba-Viewer testen können:

ZUGfERD PDF [120,69 KB]
ZUGfERD XML [7,85 KB] für Interessierte um sich so eine XML Datei mal anzuschauen. Die Datei einfach in Ihren Browser ziehen
 

Noch kurz ein paar Worte zu den Unterschieden:

X-Rechnung ist nur eine XML Datei - d.h. nichts was Sie als Mensch in irgendeiner angenehmen Form lesen könnten (der oben verlinkt Quba-Viewer kann das aber visuell aufbereiten und damit lesbar machen).

ZUGfERD ist die deutsche Version von Factur-X, dem französischen E-Rechnungsformat und besteht auch aus einer XML Datei, die jedoch an ein PDF angehängt wird. Das PDF ist dann eine ganz normale Rechnung, wie man das erwartet. Gut lesbar, theoretisch druckbar (wenn auch nicht sinnvoll, wir wollen ja das papierlose Büro erreichen), eben eine ganz normale Rechnung. ABER: das PDF was Sie sehen, ist nicht die Rechnung, sondern nur das angehängt XML ist rechtlich bindend! Denoch denken wir, daß sich dieses Format im B2B Bereich durchsetzen wird, einfach um den Kunden den Übergang zu erleichtern,

Haben Sie weitere Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter, sprechen Sie uns an


 

*Ab dem 1. Januar 2025 tritt die grundsätzliche Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung in Deutschland in Kraft. Es gibt jedoch folgende Übergangsfristen für die Ausstellung von Rechnungen:
  1. Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen weiterhin Papierrechnungen und elektronische Rechnungen in anderen Formaten (z.B. PDF)
    für B2B-Umsätze verwendet werden, sofern der Empfänger zustimmt
  2. Für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von maximal 800.000 Euro verlängert sich diese Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2027
  3. Ab dem 1. Januar 2028 wird die E-Rechnung für alle Unternehmen im inländischen B2B-Bereich verpflichtend

Das Bild für diesen Artikel wurde übrigens über ChatGPT vom KI-Bildgenerator Dall-E erstellt. Unser ziemlich liebloses Promt: irgendwas zum Thema E-Rechnung
Tobias Arnoldt, 31.01.2025 | zurück zur Blog-Übersicht